Private Geschenksendungen sind Warensendungen von einer Privatperson aus einem Nicht-EU-Staat an eine andere Privatperson in der EU, wenn sie
- gelegentlich erfolgen,
- sich ausschließlich aus Waren zum Eigenbedarf zusammensetzen und nach Art und Menge keine Einfuhr zu geschäftlichen Zwecken vermuten lassen und
- die Empfängerin/der Empfänger ohne irgendeine Bezahlung erhält.
Für private Geschenksendungen besteht eine Abgabenfreiheit bis zu einem Warenwert von 45 Euro. Ist also ein Geschäftskunde/Unternehmen als Sender oder Empfänger involviert, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.
Inhalt und Warenwert sind mittels Wertnachweis zu beweisen und außen klar ersichtlich an der Sendung anzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in chinesischen, kyrillischen oder ähnlichen Schriftzeichen nicht akzeptiert werden können.
Wenn nicht alle zur zollrechtlichen Behandlung erforderlichen Dokumente, Unterlagen etc. vorliegen, tritt die Österreichische Post AG mit dem Empfänger in Kontakt. Dadurch können zusätzlichen Kosten entstehen.
Auf der der Sendung beigelegten Zollerklärung müssen unbedingt folgende Daten präzise angegeben werden, wenn die Sendung als Geschenk deklariert werden soll:
- Art der Sendung: Geschenk
- Wert (in EUR oder anderer Währung)
Wenn nicht alle Formvorgaben erfüllt werden, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.
In jedem Fall verrechnet die Post jedoch für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, eine Gebühr in Form des Importtarifs - für Geschenksendungen beläuft sich dieser auf 5 Euro.
Falls eine Sendung nicht allen oben genannten Kriterien entspricht, können zusätzlich zum Importtarif weitere Kosten anfallen.