Zoll Import Änderungen Pakete auf Förderband

Zoll Import

 

Seit 01.07.2021 gibt es keine 22 Euro-Freigrenze für Warenimporte aus Drittländern (Nicht-EU Ländern) mehr. Das bedeutet, dass jede Warensendung ab diesem Zeitpunkt dem jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersatz unterliegt, unabhängig von ihrem Warenwert. Diese Änderung basiert auf einer Entscheidung auf EU-Ebene, um mehr Steuergerechtigkeit am heimischen bzw. EU-Markt zu gewährleisten. Sogenannte "Schnäppchenkäufe" in Drittländern (Nicht-EU Ländern) werden somit auch versteuert und damit teurer. Zollabgaben werden weiterhin erst ab einem Warenwert von über 150,- Euro fällig.

Rechenbeispiel Handyhülle aus China

Beispiel

Kauf einer Handyhülle

Seit 01.07.2021 unterliegt selbst eine Handyhülle zum Kaufpreis von 3,- Euro der Einfuhrumsatzsteuer von 20%. Zoll fällt hier aufgrund des geringen Warenwerts (unter 150,- Euro Kaufpreis) nicht an. Die Berechnungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) (Warenwert + Porto + Zoll) beträgt 6,- Euro. 20% der Berechnungsgrundlage ergeben 1,20 Euro EUSt. Der Importtarif für Drittländer beträgt in diesem Fall 5,45 Euro. Die Gesamtimportkosten (Ware, Versand, EUSt und Importtarif) für die Handyhülle betragen somit in diesem Beispiel 12,65 Euro.

Ausnahme IOSS (Import-One-Stop-Shop): Wird beim Kauf bereits die österreichische Umsatzsteuer vom Online Store in Rechnung gestellt, ist davon auszugehen, dass der*die Händler*in über eine  Import-One-Stop Shop (IOSS) Nummer verfügt und die Steuer abführt.* In diesem Fall fällt beim Import weder eine Einfuhrumsatzsteuer noch ein Importtarif an.

*Angaben ohne Gewähr. Bitte zögern sie nicht, diesbezüglich den Online-Store direkt zu kontaktieren.

Die Rolle der Post beim Import

Die operative Abwicklung der Importanmeldung (Verarbeitung, Feststellung und Einhebung der Importabgaben) obliegt der Post. Der Zoll führt stichprobenartige Kontrollen durch, dadurch kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen.

Sofern die ausländischen Handelsunternehmen die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) nicht direkt dem*der Kund*in verrechnen, führt die Post zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem*der Sendungsempfänger*in. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet die Post eine Gebühr in Form des Importtarifs. Sollte die Post nicht alle Unterlagen zur Feststellung der Importabgaben erhalten, kommt es zu einem sogenannten Zollhindernis. Der*die Kund*in muss kontaktiert werden und fehlende Unterlagen nachreichen.

Beispiele für Zollhindernisse sind:  fehlender Wertnachweis der Sendung, unplausibler Warenwert, fehlende Bewilligungen, usw.
Bei einem Zollhindernis entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt. 

Achtung! Auch wenn Sie bei einem*einer Versandhändler*in in der EU bestellen, kann es sein, dass die Ware aus einem Drittland (z.B. China) kommt.

Was können Sie als Kund*in für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Importsendung tun? Stellen Sie bei Ihrer Bestellung sicher, dass Sie korrekte und vollständige Adressdaten (zB. Postleitzahl) angeben.
Rechenbeispiel Lederjacke USA

Rechenbeispiel

Kauf einer Lederjacke 

Der Kaufpreis der Lederjacke beträgt 1.000,- Euro, die Versandkosten belaufen sich auf 100,- Euro. Kaufpreis und Versandkosten bilden die Berechnungsgrundlage für die Zollabgaben. Der Zollsatz beträgt für Lederbekleidung 4%. Die Zollabgabe beläuft sich in diesem Beispiel auf 44,- Euro (4% von 1.100,- Euro).
Der Einfuhrumsatzsteuersatz für Kleidungsstücke beträgt in Österreich 20%. Um die 20%ige Einfuhrumsatzsteuer zu errechnen muss man den Warenwert, die Versandkosten und die Zollabgaben zusammenzählen und davon 20% errechnen, das ergibt 228,80 Euro Einfuhrumsatzsteuer. Hinzu kommt noch der Importtarif von von 10,90 Euro, das ist die Gebühr der Post  für die Zollabwicklung. Die Gesamtimportabgaben ergeben 283,70 Euro.
Die Gesamtkosten für die Lederjacke aus den USA inkl. Versand und Importabgaben belaufen sich auf 1.383,70 Euro.

Importsendung wird zugestellt

Erwartet man eine Importsendung, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Annahme der Sendung über Zustellung bzw. Abholung in der Postfiliale und Bezahlung der etwaigen Importabgaben (Zollabgabe, Importtarif für Drittlandsendungen, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuer, ggf. Bearbeitungs- und Lagerentgelt)
  • Annahmeverweigerung: es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die Sendung wird an den Absender retourniert
Zollhindernis

dokumentenupload

Zollhindernis

Erwartet man eine Sendung aus einem Drittland (Nicht-EU-Land), kann es vorkommen, dass nicht alle notwendigen Dokumente für die ordnungsgemäße Verzollung vorliegen. Es kommt somit zu einem Zollhindernis, wie zum Beispiel:

In der Sendungsverfolgung (durch Eingabe der Sendungsnummer unter post.at/sendungsverfolgung) wird der*die Kund*in über etwaige Zollhindernisse informiert. Um eine reibungslose Zustellung der Sendung zu ermöglichen ist es notwendig, dass der*die Empfänger*in fehlende Dokumente nachreicht.

 

Dokumente nachreichen bei Zollhindernis

Kommt es zu einem Zollhindernis wird der*die Kund*in darüber informiert. 
Entweder:

  1. per Brief
  2. per eMail
  3. per Post APP

In jedem Fall gibt es die Möglichkeit die fehlenden Dokumente nachzureichen um eine reibungslose Verzollung und damit Zustellung der Sendung zu ermöglichen

  1. Sendungsverfolgung

    Zollhindernis in der Sendungsverfolgung

    In der Sendungsverfolgung ist das Zustellhindernis ersichtlich. Der*die Kund*in kann die fehlenden Dokumente hochladen indem er/sie auf "Zollhindernis bearbeiten. Dokumente nachreichen" klickt.

  2. Zollhindernis

    Fehlende Dokumente online hochladen

    Auf der nächsten Seite kann das Zollhindernis bearbeitet werden. Hier hat man nun die Möglichkeit das fehlende Dokument hochzuladen. 

  3. Zollhindernis

    Zustellung kann erfolgen

    Wurden alle fehlenden Dokumente nachgereicht, kann die Verzollung erfolgen und die Sendung danach ordnungsgemäß zugestellt werden.

FAQ Zoll Import

Die Regelung basiert auf einer Entscheidung auf EU-Ebene und soll mehr Steuergerechtigkeit zwischen weltweiten Handelsunternehmen sowie den Händlern in der EU und damit auch österreichischen Händlern bringen. Denn auch der*die Kund*in, der im österreichischen Handel einkauft, muss für die Ware Umsatzsteuer bezahlen.

Private Geschenksendungen sind Warensendungen von einer Privatperson aus einem Nicht-EU-Staat an eine andere Privatperson in der EU, wenn sie

  • gelegentlich erfolgen, 
  • sich ausschließlich aus Waren zum Eigenbedarf zusammensetzen und nach Art und Menge keine Einfuhr zu geschäftlichen Zwecken vermuten lassen und
  • die Empfängerin/der Empfänger ohne irgendeine Bezahlung erhält.

Für private Geschenksendungen besteht eine Abgabenfreiheit bis zu einem Warenwert von 45 Euro.  Ist also ein Geschäftskunde/Unternehmen als Sender oder Empfänger involviert, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.

Inhalt und Warenwert sind mittels Wertnachweis zu beweisen und außen klar ersichtlich an der Sendung anzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in chinesischen, kyrillischen oder ähnlichen Schriftzeichen nicht akzeptiert werden können. 

Wenn nicht alle zur zollrechtlichen Behandlung erforderlichen Dokumente, Unterlagen etc. vorliegen, tritt die Österreichische Post AG mit dem Empfänger in Kontakt. Dadurch können zusätzlichen Kosten entstehen. 

Auf der der Sendung beigelegten Zollerklärung müssen unbedingt folgende Daten präzise angegeben werden, wenn die Sendung als Geschenk deklariert werden soll:

  1. Art der Sendung: Geschenk
  2. Wert (in EUR oder anderer Währung)

Wenn nicht alle Formvorgaben erfüllt werden, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.

In jedem Fall verrechnet die Post jedoch für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, eine Gebühr in Form des Importtarifs - für Geschenksendungen beläuft sich dieser auf 5 Euro. 

Falls eine Sendung nicht allen oben genannten Kriterien entspricht, können zusätzlich zum Importtarif weitere Kosten anfallen.

Für Sendungen mit einem Warenwert über 150 Euro fallen zusätzlich Zollabgaben an. Die Höhe dieser Abgaben ist stark von der Ware selbst abhängig und unterschiedlich hoch.
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