Ortsabwesenheit für Geschäftskund*innen

Wollen Sie sicherstellen, dass Sie keine behördlichen Fristen versäumen? Dann teilen Sie uns ihre Ortsabwesenheit mit. Dadurch werden RSa- und RSb-Briefe, die während ihrer Abwesenheit für Sie einlangen, an den*die Absender*in mit dem Vermerk „ortsabwesend“ retourniert. In weiterer Folge sendet die Behörde das Schriftstück nach Ablauf ihrer Ortsabwesenheit erneut an Sie. Dadurch beginnt die Frist erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Wenn auch Sie eine Ortsabwesenheitserklärung melden wollen, können Sie diese für eine maximale Laufzeit von einem Jahr beantragen.

Es gibt zwei Möglichkeiten die kostenlose Ortsabwesenheit zu beauftragen:

  • Persönlich in einer Post-Geschäftsstelle
  • Schriftlich per Brief an das Post-Kundenservice
    Anschrift:
    Österreichische Post AG
    Post-Kundenservice
    Bahnsteggasse 17-23
    1210 Wien

Formular Ortsabwesenheitserklärung

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