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Zoll Einfuhr
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Als Import bezeichnet man die Einfuhr eines Produktes aus einem anderen Land. Für die Einfuhr von Waren nach Österreich gelten nachfolgende Informationen.
Wenn Waren aus Drittländern (Länder außerhalb der EU) importiert werden, können zusätzlich zum Warenwert der Sendung folgende Kosten anfallen:
Für Briefe bis 2 kg sowie Pakete bis 10 kg sind die Entgelte im Rahmen des Universaldienstes umsatzsteuerfrei. Die Entgelte verstehen sich als Nettobeträge exkl. aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben insbesondere der USt. Die Entgelte für Pakete über 10 kg und für EMS-Sendungen verstehen sich als Bruttoentgelte inkl. aller gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben insbesondere der USt. Hinweis: Für Zolldienstleistungen im Zusammenhang mit Sendungen, welche im Wege des Versandhandels aus Drittländern eingeführte Gegenstände mit einem Warenwert von höchstens 150,- Euro beinhalten, wird der Importtarif nicht eingehoben, sofern für diese Sendungen die umsatzsteuerliche Sonderregelung gemäß § 25b UStG, BGBl. I Nr. 91/2019 (Import-One-Stop-Shop, IOSS) in Anspruch genommen wird.
Seit 01.07.2021 gibt es keine 22,- Euro-Freigrenze mehr. Das bedeutet, dass für alle Warensendungen aus Drittländern (Länder außerhalb der EU) die Einfuhrumsatzsteuer zu tragen kommt. Zollabgaben fallen weiterhin erst ab einem Betrag von 150,- Euro an.
So kommen Sie zu Ihren Einfuhrunterlagen.
Haben Sie Ihre Sendung gefunden ist aus Sicherheitsgründen ein Login in Ihrem Post Account notwendig.
Unter dem Bereich „Meine Sendungen“ finden Sie dann die entsprechende Sendung.
Um Ihre Einfuhrunterlagen einsehen zu können benötigen Sie den entsprechenden 6-stelligen Code der Sendung.
Der 6-stellige Code ist fett gedruckt und beginnt immer mit CRN wobei hier nur die letzten 6 Stellen relevant sind.
Jetzt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einfuhrunterlagen einzusehen und diese innerhalb von 3 Monaten beliebig oft herunterzuladen und auszudrucken.
Sollten Sie kein Post Online Konto haben, oder der Bescheid in der Sendungsverfolgung nicht mehr ersichtlich sein, können Sie auch unser Post-Kundenservice kontaktieren. Für den Versand des Bescheids benötigen wir die CRN Nummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse.