Zollbestimmungen für den Exportversand von Paketsendungen in Länder außerhalb der EU

Jeder Versand von Waren oder Dokumenten in Länder außerhalb der EU ist nach den geltenden Zollbestimmungen deklarationspflichtig. Hier finden Sie die Liste der Drittländer (Länder außerhalb der EU). Hier finden Sie die Liste der EU-Ausnahmegebiete, für die ebenfalls Zolldokumente erforderlich sind.

Für den Versand innerhalb der EU sind grundsätzlich keine Zolldokumente erforderlich. Ausnahmen sind verbrauchssteuerpflichtige Waren, wie z. B. Alkohol, Tabak, etc. oder der Bereich von exportkontrollpolitisch hochsensiblen Gütern.
 
Erforderliche Zollformulare für Nicht-EU-Länder und EU-Ausnahmegebiete sind:

  • CN 23 Zollerklärung
  • Handels- oder Proformarechnung in zweifacher Ausfertigung bzw. Wertnachweis auf der CN 23

  • CN 23 Zollerklärung
  • Handels- oder Proformarechnung in zweifacher Ausfertigung bzw. Wertnachweis auf der CN 23
  • Ausfuhranmeldung und Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokuments mit MRN

  • CN 23 Zollerklärung
  • Handels- oder Proformarechnung in zweifacher Ausfertigung bzw. Wertnachweis auf der CN 23
  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Ausfuhranmeldung und Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokuments mit MRN

Informationen zum Online Zollformular 

Zur Verzollung Ihrer Sendung muss der Zoll des Bestimmungslandes den genauen Inhalt kennen. Sie müssen daher unbedingt diese Erklärung vollständig ausfüllen, um Verzögerungen und Unannehmlichkeiten für den*die Empfänger*in zu verhindern. Eine falsche oder irreführende Erklärung kann zu Geldstrafen oder zur Beschlagnahme der Sendung führen.

Ihre Waren können Beschränkungen unterliegen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen (Verbote; Quarantänebeschränkungen; Einschränkungen für pharmazeutische Produkte usw.) und über die im Bestimmungsland erforderlichen Dokumente (Handelsrechnung; Ursprungszeugnis; Gesundheitsattest; Lizenzen; Genehmigungen für Waren, die Quarantänebestimmungen unterliegen wie tierische und pflanzliche Produkte, Lebensmittel usw.) zu informieren.

Eine Handelsware ist jede im Rahmen eines Geschäfts gegen eine Geldsumme oder im Tausch exportierte oder importierte Ware. Beachten Sie die Liste der verbotenen Sendungsinhalte für das von Ihnen gewählte Zielland (z. B. Gefahrgut, Bargeld, etc.). Siehe dazu die Länderinformationen. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Verbotsbestimmungen sowie die Besonderheiten bei Luftfracht. Mehr Informationen finden Sie in den AGB - Paket International.

So einfach geht's:


Füllen Sie die Datenfelder im Zollformular vollständig aus. (Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.)

Absender*innendaten- und Empfänger*innendaten:

  • Name
  • Straße
  • PLZ
  • Ort
  • Land
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer 

Sendungsdaten:

  • Artikelbeschreibung/Inhaltsangabe
  • Zollvariante/Art der Sendung
  • Herkunftsland/Ursprungsland der Ware (nur für Firmenkund*innen)
  • Warenwert/Zollwert Währung
  • Nettogewicht
  • Menge/Anzahl



Wichtiger Hinweis

Für Brief- und Paketsendungen mit Wareninhalt müssen alle Sendungs- und Zolldaten verpflichtend elektronisch erfasst werden. Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Daten vorab elektronisch zu erfassen, steht Ihnen weiterhin das Zollformular (CN23) in Papierform in jeder Post-Geschäftsstelle zur Verfügung. Die Daten werden bei Sendungsaufgabe in einer Post-Geschäftsstelle elektronisch nacherfasst. Für diese Dienstleistung ist ein Entgelt in der Höhe von 2,90 Euro vorgesehen.

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