FAQ Geschäftlich
FAQ PostPay
GESCHÄFTLICH
FAQ Info.Mail
Geschäftlich
FAQ Info.Mail Werbung
Geschäftlich
Der zweizeilige Freimachungsvermerk auf der Außenseite der Sendung lautet:
Österreichische Post AG
Info.Mail Werbung Entgelt bezahlt
Bei einzeiligen Freimachungsvermerken gibt es die Möglichkeit das Wort Werbung durch die Abkürzung W zu ersetzen: Österreichische Post AG Info.Mail W Entgelt bezahlt
Fallbeispiel:
Die Suchbegriffe „Drehmomentschlüssel“ oder „Schlagschrauber“ zum Beispiel erzielen deutlich weniger Suchanfragen als weit-definierte Begriffe wie „Werkzeug“ oder „Baumarkt“.
FAQ Info.Mail Public
Geschäftlich
Österreichische Post AG
Info.Mail Public Entgelt bezahlt
Bei einzeiligen Freimachungsvermerken gibt es die Möglichkeit das Wort Public durch die Abkürzung P zu ersetzen, siehe Beispiel:
Österreichische Post AG Info.Mail P Entgelt bezahlt
FAQ Info.Post Classic
Geschäftlich
NICHT werbeabgabepflichtig im Bereich Info.Post Classic sind
- Verteilungen von unadressierten Sendungen als Subunternehmer
- Redaktionelle Medien (mit Impressum und redaktionellem Anteil von mind. 25%), welche als Info.Post Classic aufgegeben werden und der*die Absender*in weder eine Politische Partei noch eine Gemeinde ist: Anzeigenblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Medienwerke, Sondermedien, Firmenzeitschriften, Unternehmensnachrichten
- Couponhefte
- Pfarrblätter / Kirchenmitteilungen / Pfarrbriefe / Pfarrnachrichten
- Info.Post Classic Sendungen von Privatpersonen, die keinen werblichen Inhalt haben (Vermisstenanzeigen, Sterbeparten,…)
- Info.Post Classic „Amtliche Mitteilung“
Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort: „Bitte keine unadressierte Werbung“
FAQ Info.Post Collect
Geschäftlich
- Verteilungen von unadressierten Sendungen als Subunternehmer
- Redaktionelle Medien (mit Impressum und redaktionellem Anteil von mind. 25%), welche als Info.Post Collect aufgegeben werden und der*die Absender*in weder eine Politische Partei noch eine Gemeinde ist: Anzeigenblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Medienwerke, Sondermedien, Firmenzeitschriften, Unternehmensnachrichten
- Couponhefte
Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort: „Bitte keine unadressierte Werbung“
FAQ Info.Post Express
Geschäftlich
Sie benötigen eine Aufgabeliste und je einen Bundzettel pro Bund. Beides können Sie über den Post Versandmanager erstellen. Für Partezettel übernimmt die Post-Geschäftsstelle die Erstellung für Sie.
Info.Post Express Partezettel: ja, da keine Werbesendung
Info.Post Express Partezettel: nein
Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort: „Bitte keine unadressierte Werbung“
FAQ Info.Post Select
Geschäftlich
FAQ Sponsoring.Mail
Geschäftlich
FAQ Zeitungen
Geschäftlich
Beispiel: Eine Zeitung inkl. Eigenbeilagen wiegt 150g. Es werden drei Fremdbeilagen mit je 50g, 50g und 70g zur Auflieferung gebracht (170g Fremdbeilagengewicht). Die beiden Beilagen mit jeweils 50g werden regulär verrechnet. Die dritte Beilage mit 70g wird mit dem Tarif für überschwere Beilage verrechnet.
FAQ Firmenzeitung
Geschäftlich
FAQ EinfachBrief
Geschäftlich
Dokumente mit Passwortschutz und gescannte Dokumente, deren Adressfeld nicht ausgelesen werden kann, können nicht verarbeitet werden.
Bei adressierten Werbesendungen müssen zumindest 500 Einzelsendungen im Auftrag enthalten sein.
Tipp: Mit unseren Word-Vorlagen können Sie die Informationen präzise platzieren.
Wählen Sie den Menüpunkt „Neue Sendung“ im Header oder, nach dem Login, auf der Seite „Home“.
Möglichkeit 2:
Nutzen Sie unseren Windows Druckertreiber. So können Sie direkt aus der „Drucken-Funktion“ des Arbeitsplatzes Sendungen bei EinfachBrief hochladen.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unseren Support unter einfach-brief@post.at.
Möglichkeit 3:
Für größere Mengen und automatisierte Verarbeitung bieten wir eine sFTP-Schnittstelle an. Voraussetzung für die Nutzung der Schnittstelle ist eine aufrechte Stundungsvereinbarung mit der Österreichischen Post AG.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unseren Support unter einfach-brief@post.at.
Öffnen Sie die Seite „Neue Sendung“ und wählen Sie die Option „Serienbrief“ aus.
Anschließend geben Sie die Seitenanzahl des Einzelbriefs an, sodass der Serienbrief korrekt in einzelne Sendungen aufgeteilt werden kann. Beispiel: Tragen Sie “2” in das Eingabefeld ein, wenn ihr Einzelbrief aus zwei Seiten besteht.
Wichtig: Alle Einzelbriefe einer Serie müssen die gleiche Seitenanzahl aufweisen.
Beachten Sie dabei, dass die Versandoptionen, wie Layout bzw. Druck, dabei immer gleich sein müssen.
Eine adressierte Werbesendung ist ein persönlich- adressiertes Mailing mit werblichem Charakter, das zum Kauf anregt oder den Dialog mit Kunden (Direktmarketing) anregt. Das Format und Gewicht sowie der Absender Ihrer Sendung müssen bei allen Mutationen identisch sein.
Die adressierte Werbesendung muss folgende Bedingungen erfüllen:
- 500 Stück Mindestmenge
- Alle Mutationen haben dasselbe Kuvert, Format und Gewicht.
- Allen Sendungen haben dieselbe Absender*innen-Adresse (Händlermutationen zulässig)
- Gleiches Format, Gewicht und Umhüllung bei allen Sendungen
- Gleiche Basis-Sendung (Mutationen zulässig)
Was gilt als adressierte Werbesendung?
- Werblicher Inhalt wie Kaufanregung, unverbindliche Angebote, Fragebögen,
- Kundenbindungsmaßnahmen, keine verpflichtende Bezahlung
- Wahlwerbung oder Spendenaufrufe
Was gilt nicht als adressierte Werbesendung?
- Rechnungen, Mahnungen
- Mitgliedsbeiträge und Abo-Entgeltvorschreibungen
- Mitteilungen über Guthaben und Bonusschecks mit variierenden Euro-Beträgen (ohne entsprechende Kaufangebote)
- Kontoauszüge, Saldenmitteilungen, Kontozugangsdaten (PINs, TANs), Passwörter, Kennwörter und/oder Aktivierungs- und Zugangscodes zu (Online-) Kundenkonten
- Zahlscheine (sofern nicht in Zusammenhang mit unverbindlichem Angebot)
- Vertragsbestandteile oder –änderungen
- Kredit- und Bankomatkarten, Chipkarten mit individuell gespeicherten Informationen
- Identitätsnachweise
„Retouren an Postfach 555, 1008 Wien“ oder „Nicht retournieren“.
Bei anderen Vermerken fällt ein zusätzliches Beförderungsentgelt laut Preisliste unter „Preise“ auf einfach-Brief.at an.
Wir empfehlen eine kleinere Schriftart als für den Empfänger zu wählen.
Die Verrechnung der Rücksendung erfolgt je Sendung und wird mit dem Versand in Rechnung gestellt. Das Beförderungsentgelt für Rücksendungen entnehmen Sie der Preisliste.
Als Stundungskunde erhalten Sie Ihre Rechnung per E-Mail je nach Vereinbarung.
Das Portal wurde für folgende Browser (alphabetische Reihenfolge) konzipiert und getestet:
- Google Chrome® ab Version 80.0.3987.122 (64-bit)
- Microsoft Edge® ab Version 80.0.361.62 (64-bit)
- Mozilla Firefox® ab Version 73.0.1 (64-bit)
- Apple Safari® ab Version 12.1.2(12607.3.10)
Es sollten möglichst immer die neuesten Versionen der Browser verwendet werden, da diese stets den aktuellen Stand der notwendigen Technik unterstützen.
Adobe Acrobat Reader oder ein vergleichbares PDF-Viewer muss auf dem PC installiert sein, da der Webbrowser das Plug-in zum Anzeigen der PDF-Dateien braucht.
Kreditkarte
Klarna Sofortüberweisung oder
per monatlicher Sammelrechnung (auf Anfrage)
Wünschen Sie eine Sammelrechnung (Stundungsvereinbarung), wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Firmennamens und Ihrer registrierten E-Mail-Adresse an einfach-brief@post.at
FAQ Brief
Geschäftlich
Ja, folgende Zusatzleistungen sind möglich:
- Einschreiben
- Rückschein
- Eigenhändig
FAQ Behördenbriefe
Geschäftlich
Nein, es ist Ämtern und Behörden vorbehalten Rückscheinbriefe (RSa, RSb) zu versenden. Rechtsgrundlage hierfür ist wieder das Zustellgesetz.
Nein, der Rückscheinbrief ist nicht eingeschrieben. Im Postjargon nennt man diese Briefe „nichtbescheinigte Briefe“.
Genauso wie bei den herkömmlichen maschinenfähigen Rückscheinbriefen müssen die Sendungen den Produktionsnormen für Hybrid Rückscheine entsprechen. Auch hier ist eine maschinelle Verarbeitung maßgeblich.
Die Sendungen (Kuvert und Sendungsinformationen) müssen den Produktionsnormen für maschinenfähige Rückscheinbriefe entsprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Kundenberater oder telefonisch unter 0800 / 212 212
Danach wird die Vereinbarung über die technischen Standards und operationelle Abwicklung des Hybrid Rückscheinbriefs akzeptiert. Diese beinhaltet die Produktionsnorm, die Schnittstellenbeschreibung und weitere nützliche Informationen.
Wenn die Hybrid Rückscheine nach unseren Vorgaben produziert und positiv geprüft wurden, möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten Ihre Systeme zu testen. Sie produzieren zuletzt 100 Testsendungen, übermitteln uns die Avisodaten und wir sehen somit ob die Systeme korrekt reagieren.
Sämtliche Informationen erhalten Sie gerne von Ihrem*Ihrer Kundenberater*in.
Sollten Sie eher kleiner Mengen an Hybrid Rückscheinbriefen versenden, bieten wir Ihnen mit dem Hybrid Rückscheinbrief Versandportal eine schnelle und einfache Lösung an. Mehr Details unter post.at/rueckschein
Der Hybrid Rückscheinbrief die günstigste Variante. Details finden sie hier.
Nachdem der Zustellnachweis laut Zustellgesetz 5 Jahre aufbewahrt werden muss, wird dieser von der Post gelagert. Das Original kann auf Anforderung beim Post-Kundenservice ausgehoben werden.
FAQ Gefahrgut
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FAQ CASH24
Geschäftlich
FAQ Paket & Post Express
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Weitere Informationen finden Sie hier: