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Schadensmeldung
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Mit der Schadensmeldung können Sie Beschädigungen des Paketinhalts unmittelbar nach Erkennen, spätestens 7 Tage nach Zustellung (ausgenommen Sonn- und Feiertage), melden.
Die Meldung zu Sendungen aus dem Ausland kann nur durch den*die Empfänger*in in Österreich erfolgen. Bei Sendungen ins Ausland muss der*die Empfänger*in im Ausland nach der Zustellung beim jeweiligen Zustelldienst den Schaden melden. Digitale Bilder der Ware und der Verpackung sowie eine Beschreibung der Beschädigung sind für die Bearbeitung des Schadensfalles besonders wichtig. Bitte bewahren Sie die Sendung (gesamter Inhalt und Originalverpackung) bis zur Rückmeldung von dem*der Bearbeiter*in des Falles, längstens 7 Werktage, auf. Bitte informieren Sie auch Ihre*n Versender*in. Eine mögliche spätere Schadensabwicklung erfolgt entsprechend unseren AGB, in der Regel mit dem*der Auftraggeber*in der Österreichischen Post.