Briefwahl zur Wien-Wahl 2025
Am 27. April 2025 finden die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt.
Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte:
- in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal,
- per Briefwahl im In- und Ausland zu wählen oder
- auf zusätzlichen Antrag von einer mobilen Wahlkommission zu Hause besucht zu werden.
Wahlkarte beantragen
Wahlinfos auf einen Blick
Eine Wahlkarte für die Wien-Wahl 2025 kannst du ab sofort beim zuständigen Wahlreferat deines Magistratischen Bezirksamtes beantragen. Zu beachten sind die letztmöglichen Termine für einen Wahlkartenantrag:
- Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail, online oder Fax) bis 23. April 2025
- Persönlicher Antrag (nicht telefonisch!) bis 25. April 2025, 12 Uhr
Bei deinem Antrag muss auch der Grund für die Anforderung der Wahlkarte angegeben werden (z.B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, gesundheitliche Gründe).
Da bei Wahlkarten der Postweg für deren Zustellung und die Rücksendung beachtet werden muss, empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung. Die Portokosten für den Standardversand werden für dich übernommen – egal, ob du vom Inland oder vom Ausland aus wählst.
- Die Wahlkarte wird dir ab Anfang April 2025 – je nach Wunsch – zugesandt oder sie kann persönlich abgeholt werden.
- Bei der Briefwahl kannst du sofort nach Erhalt der Wahlkarte deine Stimme abgeben und musst nicht bis zum Wahltag warten.
- Als Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft fülle die amtlichen Stimmzettel und als Person mit nichtösterreichischer EU-Staatsbürgerschaft den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Beachte die mit der Wahlkarte übermittelten Informationen. Gib die bzw. den Stimmzettel in das kleine Wahlkuvert und lege dieses in die Wahlkarte.
- Gib anschließend die eidesstattliche Erklärung durch deine eigenhändige Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld ab und verschließe die Wahlkarte.
- Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (27. April 2025) bis 17 Uhr (z.B.: per Post) oder durch Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) einlangen. Am Wahltag kann die benutzte Briefwahl-Wahlkarte auch bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr oder in jedem Wiener Wahlkarten-Wahllokal während der dortigen Öffnungszeiten abgegeben werden. Tipp: Wenn du deine benutzte Briefwahl-Wahlkarte bis spätestens Sonntag, 27. April 2025 um 9 Uhr in einen Briefkasten in Wien einwirfst, wird sie fristgerecht zugestellt.
Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen (für beide Wahlen) und alle nichtösterreichischen EU-Bürger*innen (für die Bezirksvertretungswahlen), die spätestens am Wahltag (27. April 2025) 16 Jahre alt werden, ihren Hauptwohnsitz am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025 in Wien begründet hatten und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.