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Sendungsstatus
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Sie haben eine Benachrichtigung („gelber Zettel“) erhalten. Auf dieser Benachrichtigung ist das Datum vermerkt, ab dem Sie Ihre Sendung abholen können, sowie die Post Geschäftsstelle, in der Ihre Sendung aufbewahrt wird. Bitte beachten Sie: RSa-Briefe und Sendungen mit der Zusatzleistung EIGENHÄNDIG können nur von dem*der Empfänger*in persönlich abgeholt werden. RSb-Briefe können von Ersatzempfänger*innen mit Hinterlegungsanzeige/Benachrichtigung und Ausweis abgeholt werden. Um Pakete und eingeschriebene Briefe von Ersatzempfänger*innen abholen zu lassen, benötigen diese die Benachrichtigung („gelber Zettel").
Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, können Sie als Empfänger*in Ihre Sendung auch ohne „gelben Zettel“ abholen. In diesem Fall bringen Sie bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mit. Ab wann eine Abholung möglich ist, sehen Sie in Ihrem Post Account unter Meine Sendungen. Bitte beachten Sie: RSa-Briefe und Sendungen mit der Zusatzleistung EIGENHÄNDIG können nur von dem*der Empfänger*in persönlich abgeholt werden. RSb-Briefe können von Ersatzempfänger*innen mit Hinterlegungsanzeige/Benachrichtigung und Ausweis abgeholt werden. Um Pakete und eingeschriebene Briefe von Ersatzempfänger*innen abholen zu lassen, benötigen diese die Benachrichtigung („gelber Zettel). Die Poststation für Ihre hinterlegte Sendung befindet sich in einer Postfiliale? Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) und Ihrer Sendungsnummer direkt an die Mitarbeiter*innen am Schalter. Unsere Kolleg*innen können Ihre Sendung aus der Poststation entnehmen und Ihnen übergeben. Ihre Sendung befindet sich in einer Poststation außerhalb von Postfilialen? Bitte kontaktieren Sie unser Post-Kundenservice.
Bitte melden Sie Beschädigungen unmittelbar nach Erkennen, spätestens 7 Tage nach Zustellung (ausgenommen Sonn- und Feiertage). Sie können eine Schadensfeststellung in einer unserer Post-Geschäftsstellen einleiten lassen. Eine Schadensmeldung kann auch online in Ihrem Post Account eingeleitet werden. Laden Sie dazu Fotos der beschädigten Sendung hoch. Digitale Bilder der Ware und der Verpackung sowie eine Beschreibung der Beschädigung sind für die Bearbeitung des Schadensfalles besonders wichtig. Bitte bewahren Sie die Sendung (gesamter Inhalt und Originalverpackung) bis zur Rückmeldung von dem*der Bearbeiter*in (längstens 7 Werktage) auf. Alle Informationen zum weiteren Ablauf und der Eingabe einer Schadensmeldung finden Sie hier. Wie sieht die genaue Vorgehensweise bei einem beschädigten Paket aus dem Ausland aus? Sollte die Sendung beschädigt sein, ist es zusätzlich zur Schadensmeldung bei der Österreichischen Post notwendig, dass sich die*der Absender*in nach der Zustellung beim gewählten Zustelldienst im betroffenen Land meldet. Die*Der Absender*in kann in diesem Fall eine Nachforschung einleiten. Im Zuge dieses Prozesses werden auch die Haftungsfragen für den jeweiligen Schadensfall geklärt.
Damit wir den Verbleib Ihrer Sendung für Sie klären können, benötigen wir von Ihnen den Auftrag, eine Nachforschung für Sie einzuleiten. Dies kann immer nur die*der Absender*in tun. Da der Ablauf eine Vielzahl an Recherchen beinhaltet, dauert der Nachforschungsprozess im Regelfall mindestens 2 Wochen. Bei allen Sendungen aus dem Ausland kann die Nachforschung nur durch den*die Versender*in bzw. über den*die ausländische*n Transportdienstleister*in eingeleitet werden. Bei Sendungen ins Ausland ist eine Nachforschung je nach Bestimmungsland frühestens nach 2-3 Wochen sinnvoll. Detailinformationen zur Nachforschung finden Sie hier.
Sie bekommen die e-Benachrichtigung immer für Sendungen, für die die Versanddaten verfügbar sind und der Datenabgleich mit Ihrem Post Account positiv ist. In der Regel stehen keine Versanddaten zur Verfügung, wenn das Paket von einer Privatperson, in einer Postfiliale oder bei einem Post Partner aufgegeben wurde - eine Ausnahme ist die Verwendung einer Paketmarke.
Versanddaten sind Daten, die die*der Absender*in zur Durchführung der Zustellung an die Österreichische Post übermittelt. Dabei handelt es sich zumindest um den Namen und die Adresse. Diese werden ausschließlich zur Zustellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Voraussetzung für die e-Benachrichtigung sind Versanddaten (zumindest Name und Adresse). Diese Daten werden derzeit nur bei Paketen erfasst.
Häufige Fragen